Rauchmelder

Rauchwarnmeldern werden umgangssprachlich oft als Brand- oder Rauchmelder bezeichnet.

Die Planung, der Einbau, der Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern werden auf nationaler Ebene in der DIN-Norm DIN 14676 für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung geregelt.

Auf Grund dieser Norm gilt die Rauchmelderpflicht auch für nachfolgende Räume:

  • Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen
  • Beherbergungsbetriebe mit maximal 11 Gastbetten
  • Hütten und Gartenlauben
  • Flure und Gänge mit gesonderten Brandlasten (z.B. Elektrogeräten)
  • Containerräume

Als Flur zählen auch Durchgangszimmer und Treppenräume eines Einfamilienhauses. Hiervon ausgenommen sind Bereiche einer bauaufsichtlich geforderten Brandmeldeanlage. In mittlerweile allen Bundesländern ist die Montage von Rauchmeldern verpflichtend.

Die Rauchmelderpflicht wird in der Landesbauordnung (LBO) der einzelnen Bundeländer geregelt.

Für Baden-Württemberg gilt gemäß LBO §15 (7) nachfolgendes:

Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Aufgrund von Sorglosigkeit und / oder Unwissenheit schließen sehr viele Menschen eine Brandgefahr für sich aus.

In Deutschland sterben jeden Monat mehrere Menschen bei Bränden. Ursächlich hierfür ist  in der Regel nicht das Feuer, sondern eine Rauchgasvergiftung. Irreversible körperliche Schäden können bereits durch eine Füllung der Lunge mit Rauchgasen entstehen.

In Privathaushalten werden Brände vor allem nachts zur tödlichen Gefahr. Statistisch versterben ca. 70% aller Brandtoten nachts durch Ersticken. Nachts macht der Geruchssinn eines jedes Menschen Pause. Die beim Brand entstehenden gefährlichen und tödlichen Rauchgase werden dadurch nicht wahrgenommen. Besonders in der Schwelphase werden hochgiftige Rauchgase noch vor dem eigentlichen Brandausbruch freigesetzt.

Durchschnittlich bleiben Ihnen ca. vier Minuten sich zu retten. Erschwerend kommt hinzu, dass Ihre Sicht durch den beim Brand entstandenen Brandrauch massiv behindert wird, Sie schnell die Orientierung verlieren und ersticken, bevor Sie sich retten können.

Der Alarmton des Rauchmelders warnt Sie rechtzeitig vor diesen Gefahren. Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung sowie die Montage und Inbetriebnahme von Rauchmeldern und deren Wiederholungsprüfung einschließlich der erforderlichen Dokumentation.

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Wir, die Energie Technik Becker GmbH, stehen neben den hohen Qualitätsstandards auch für eine individuelle und fachlich einzigartige Beratung und Betreuung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder über das folgende Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

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